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Mehr Komfort, weniger Druck – der neue Selle San Marco Shortfit 130

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine GeschäftsbedingungenRasant GmbH – Distribution und Grosshandel

Geschäftskunden Schweiz und Liechtenstein


1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die Rasant GmbH mit Sitz in Affoltern am Albis, Schweiz («Rasant»), an Geschäftskunden in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

1.2 Geschäftskunden im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften, die Waren zum Wiederverkauf oder zur Verwendung im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit erwerben. Dazu gehören insbesondere Fachhändler, Werkstätten und gewerbliche Abnehmer.

1.3 Diese AGB gelten für Bestellungen über den Onlineshop, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Weg, sofern sie vor Vertragsabschluss wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Für Käufe zu privaten oder familiären Zwecken gelten diese AGB nicht.

1.4 Individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen gehen diesen AGB vor. Ergänzende Händler-, Vertriebs- oder Projektvereinbarungen bleiben vorbehalten.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Rasant ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Ausführung einer Bestellung stellt keine solche Zustimmung dar.

1.6 Als Textform im Sinne dieser AGB gilt insbesondere eine Erklärung per E-Mail. Gesetzlich vorgeschriebene strengere Formvorschriften bleiben vorbehalten.


2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Produktdarstellungen, Preislisten und sonstige Angebote von Rasant sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab.

2.3 Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme der Bestellung durch Rasant in Textform oder durch Versand der bestellten Ware zustande. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsannahme bezeichnet ist.

2.4 Rasant kann Bestellungen vor Vertragsabschluss ablehnen, insbesondere bei fehlender Warenverfügbarkeit, unklaren Kundenangaben oder ungenügender Kreditwürdigkeit. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

2.5 Änderungen oder Stornierungen einer angenommenen Bestellung bedürfen der Zustimmung von Rasant. Allfällige damit verbundene Kosten werden vor Zustimmung zur Änderung oder Stornierung vereinbart.


3. Produktangaben und Eignung

3.1 Massgebend für den vereinbarten Lieferumfang und die Produkteigenschaften sind die Auftragsbestätigung und die bei Vertragsabschluss einbezogenen Produktunterlagen.

3.2 Abbildungen dienen der Veranschaulichung. Bildschirmbedingte Farbabweichungen sind möglich. Vereinbarte Eigenschaften und ausdrücklich zugesicherte Merkmale bleiben verbindlich.

3.3 Der Kunde prüft vor der Bestellung die Eignung und Kompatibilität der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck. Rasant beantwortet entsprechende Anfragen auf Grundlage der verfügbaren Produktinformationen. Eine ausdrücklich vereinbarte Beratung oder Zusicherung bleibt davon unberührt.

3.4 Montage, Einbau und Inbetriebnahme müssen fachgerecht und unter Beachtung der Herstellerangaben sowie der anwendbaren Vorschriften erfolgen. Soweit erforderlich, sind entsprechend qualifizierte Fachpersonen beizuziehen.


4. Preise und Nebenkosten

4.1 Sämtliche Preise werden in Schweizer Franken angegeben. Ob ein Preis die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält, ergibt sich aus der jeweiligen Preisangabe beziehungsweise Offerte. Bei ausdrücklich als Nettopreise bezeichneten Preisen wird die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet.

4.2 Massgebend ist der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis. Spätere Preisänderungen gelten nicht für bereits abgeschlossene Verträge, sofern keine ausdrückliche andere Vereinbarung getroffen wurde.

4.3 Versand-, Verpackungs- und weitere Nebenkosten werden vor Vertragsabschluss ausgewiesen oder individuell vereinbart.

4.4 Rabatte und Sonderkonditionen gelten ausschliesslich im vereinbarten Umfang und Zeitraum. Eine Kombination mehrerer Vergünstigungen bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

4.5 Allfällige unverbindliche Preisempfehlungen legen die Wiederverkaufspreise des Kunden nicht fest. Der Kunde bestimmt seine Verkaufspreise selbstständig.


5. Zahlung und Zahlungsverzug

5.1 Die verfügbaren Zahlungsarten und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Bestellprozess oder der Auftragsbestätigung.

5.2 Lieferungen auf Rechnung bedürfen der Freigabe durch Rasant. Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

5.3 Bei vereinbarter Vorauszahlung erfolgt der Versand grundsätzlich erst nach Zahlungseingang.

5.4 Wird eine vereinbarte kalendermässig bestimmte Zahlungsfrist überschritten, tritt der Zahlungsverzug ohne zusätzliche Mahnung ein. Rasant kann den gesetzlichen Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr verlangen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.5 Bei Zahlungsverzug oder nach Vertragsabschluss erkennbaren erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann Rasant weitere Lieferungen im gesetzlich zulässigen Umfang von Vorauszahlung oder angemessener Sicherheitsleistung abhängig machen.

5.6 Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht dazu, unbestrittene und vom beanstandeten Teil unabhängige Rechnungsbeträge zurückzuhalten. Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte bleiben vorbehalten.


6. Lieferung und Lieferverzögerungen

6.1 Lieferungen erfolgen an die vereinbarte Adresse in der Schweiz oder Liechtenstein. Andere Liefergebiete bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

6.2 Liefertermine sind verbindlich, wenn Rasant sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt hat. Andere Lieferzeitangaben sind voraussichtliche Angaben.

6.3 Rasant informiert den Kunden über erkennbare wesentliche Lieferverzögerungen und teilt nach Möglichkeit einen aktualisierten Liefertermin mit.

6.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten aufgrund einer von Rasant veranlassten Aufteilung trägt Rasant, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.5 Verzögert sich eine Lieferung, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Soweit gesetzlich erforderlich, setzt er Rasant zunächst eine angemessene Nachfrist.

6.6 Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Rasant, welche die Vertragserfüllung wesentlich behindern, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Rasant informiert den Kunden unverzüglich und trifft zumutbare Massnahmen zur Begrenzung der Folgen.

6.7 Wird eine Lieferung endgültig unmöglich, werden bereits geleistete Zahlungen für den nicht gelieferten Teil zurückerstattet. Weitere Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und Ziffer 12 dieser AGB.


7. Transport und Warenannahme

7.1 Sofern keine andere Lieferbedingung ausdrücklich vereinbart wurde, trägt Rasant das Risiko des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung bis zur Übergabe der Ware an den Kunden beziehungsweise eine von ihm bezeichnete empfangsberechtigte Person.

7.2 Der Kunde sorgt für zutreffende Lieferangaben und eine ordnungsgemässe Warenannahme. Von ihm verursachte zusätzliche Zustell-, Lager- oder Rücktransportkosten können ihm in angemessenem Umfang berechnet werden.

7.3 Erkennbare Transportschäden sollen nach Möglichkeit bei der Annahme dokumentiert und beim Transportunternehmen vermerkt werden. Rasant ist unverzüglich zu informieren. Das Fehlen eines Vermerks beim Transportunternehmen führt für sich allein nicht zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen.


8. Prüfung und Mängelmeldung

8.1 Der Kunde prüft die gelieferte Ware nach Empfang, sobald dies nach dem üblichen Geschäftsgang möglich ist, insbesondere hinsichtlich Identität, Menge und erkennbarer Mängel.

8.2 Erkennbare Mängel und Mengenabweichungen sind Rasant unverzüglich nach der Prüfung in Textform zu melden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden.

8.3 Bei unterlassener rechtzeitiger Prüfung oder Mängelmeldung gelten die gesetzlichen Genehmigungsfolgen. Vorbehalten bleiben insbesondere absichtlich verschwiegene Mängel.

8.4 Zur Bearbeitung stellt der Kunde die verfügbaren Informationen zur Verfügung, insbesondere Bestell- oder Rechnungsnummer, Produktbezeichnung, gegebenenfalls Seriennummer sowie eine Beschreibung und geeignete Dokumentation des Mangels.

8.5 Bei sicherheitsrelevanten Mängeln ist die weitere Verwendung beziehungsweise der Weiterverkauf der betroffenen Produkte bis zur Klärung einzustellen.


9. Gewährleistung durch Rasant

9.1 Rasant haftet für Mängel, die bei Ablieferung der Ware bereits vorhanden sind, nach Massgabe dieser AGB und der ergänzend anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Gewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach Ablieferung der Ware an den Kunden. Ein späterer Weiterverkauf oder eine spätere Inbetriebnahme setzt diese Frist nicht neu in Gang. Zwingende gesetzliche Ausnahmen und ausdrücklich vereinbarte längere Fristen bleiben vorbehalten.

9.3 Bei berechtigten und rechtzeitig gemeldeten Mängeln ist Rasant zunächst berechtigt, nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist eine kostenlose Reparatur vorzunehmen oder gleichwertige mangelfreie Ersatzware zu liefern.

9.4 Ist eine Reparatur oder Ersatzlieferung nicht möglich, wird sie verweigert oder erfolgt sie nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, kann der Kunde eine angemessene Minderung des Kaufpreises oder bei erheblichen Mängeln die Rückgängigmachung des betroffenen Kaufvertrags verlangen. Ist eine Nachfrist gesetzlich entbehrlich, muss sie nicht angesetzt werden.

9.5 Nicht von der Gewährleistung erfasst sind Schäden, die durch natürlichen Verschleiss, unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, Missachtung von Bedienungs- oder Wartungsvorschriften, ungeeignete Komponenten oder nicht freigegebene Veränderungen verursacht wurden. Ansprüche wegen davon unabhängiger, bereits bei Ablieferung vorhandener Mängel bleiben unberührt.

9.6 Auch bei Verschleissteilen bleiben Ansprüche wegen bereits bei Ablieferung vorhandener Mängel bestehen. Der gewöhnliche betriebsbedingte Verschleiss stellt für sich allein keinen Mangel dar.

9.7 Rücksendungen sind vorgängig mit Rasant abzustimmen. Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen trägt Rasant die erforderlichen und angemessenen Transportkosten der Mängelabwicklung.

9.8 Arbeiten des Kunden oder Dritter werden nur vergütet, wenn Rasant sie vorgängig freigegeben hat oder ein gesetzlicher Erstattungsanspruch besteht. Für dringliche Massnahmen zur Abwehr unmittelbar drohender Schäden bleiben gesetzliche Ansprüche vorbehalten.

9.9 Kann kein gewährleistungspflichtiger Mangel festgestellt werden, informiert Rasant den Kunden vor kostenpflichtigen Prüfungen oder Reparaturen über die voraussichtlichen Kosten. Die Durchführung setzt seine Zustimmung voraus.

9.10 Verpflichtungen des Kunden gegenüber seinen eigenen Abnehmern erweitern die Verpflichtungen von Rasant nicht automatisch. Zusätzliche Händlerleistungen, Arbeitsvergütungen oder besondere Rückgriffsregelungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.


10. Hersteller- und Importeursgarantien

10.1 Besteht für ein Produkt eine zusätzliche Hersteller- oder Importeursgarantie, richten sich Garantiegeber, Umfang, Dauer, berechtigte Personen und Voraussetzungen nach den jeweiligen Garantiebedingungen.

10.2 Die Angabe oder Weitergabe einer Herstellergarantie stellt keine eigene Garantieübernahme durch Rasant dar. Eine eigene zusätzliche Garantie von Rasant bedarf einer ausdrücklichen Erklärung.

10.3 Soweit Rasant Garantieanträge entgegennimmt oder weiterleitet, handelt Rasant als unterstützende Abwicklungsstelle. Daraus entsteht keine über diese AGB oder eine gesonderte Vereinbarung hinausgehende Leistungspflicht.

10.4 Die Entscheidung eines Herstellers oder Importeurs über einen Garantieantrag lässt bestehende Gewährleistungsansprüche gegen Rasant unberührt.

10.5 Die Insolvenz, Geschäftsaufgabe oder Leistungsverweigerung eines Garantiegebers führt nicht dazu, dass Rasant dessen Garantieverpflichtungen übernimmt. Bestehende eigene Gewährleistungsansprüche gegen Rasant bleiben unberührt.

10.6 Eine Übernahme bisheriger Garantieverpflichtungen durch einen neuen Marken- oder Unternehmensinhaber kann nur im Umfang einer entsprechenden verbindlichen Erklärung dieses Garantiegebers zugesagt werden.


11. Rückgaben und Stornierungen ohne Mangel

11.1 Für Geschäftskunden besteht kein vertragliches allgemeines Widerrufs-, Umtausch- oder Rückgaberecht.

11.2 Rücknahmen mangelfreier Ware erfolgen ausschliesslich nach vorgängiger Zustimmung von Rasant in Textform. Dabei werden Zustand, Verpackung, Rücktransportkosten sowie eine allfällige Bearbeitungsgebühr vorab vereinbart.

11.3 Ohne vorgängige Vereinbarung eingesandte Ware begründet keinen Anspruch auf Rücknahme oder Gutschrift.

11.4 Gewährleistungsansprüche und andere gesetzliche Rückabwicklungsrechte bleiben unberührt.

11.5 Akkus und andere Gefahrgüter dürfen nur unter Einhaltung der geltenden Transportvorschriften und nach Abstimmung mit Rasant versandt werden. Beschädigte oder sicherheitsauffällige Akkus dürfen nicht ohne vorgängige Klärung des zulässigen Transportwegs eingesandt werden.


12. Haftung

12.1 Rasant haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie in allen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist. Dies gilt insbesondere für zwingende Ansprüche aus Produktehaftung.

12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, unmittelbar verursachten Schaden begrenzt.

12.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist bei leichter Fahrlässigkeit die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktions- oder Betriebsausfall sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.

12.4 Die vereinbarten Ansprüche auf Reparatur, Ersatzlieferung, Minderung oder Rückgängigmachung gemäss Ziffer 9 werden durch diese Haftungsregelung nicht aufgehoben.

12.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten, soweit rechtlich zulässig, auch für die Haftung für Hilfspersonen.


13. Eigentumsvorbehalt

13.1 Rasant kann für noch nicht vollständig bezahlte Ware einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren und diesen im zuständigen Register eintragen lassen. Der Kunde wirkt an den erforderlichen Erklärungen und Formalitäten mit.

13.2 Die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts richtet sich nach dem am Ort der Ware anwendbaren Recht. Die vorliegende Klausel ersetzt eine gesetzlich erforderliche Registereintragung nicht.

13.3 Bei wirksam begründetem Eigentumsvorbehalt sind Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die betroffene Ware Rasant unverzüglich mitzuteilen.

13.4 Soweit die Ware zum Weiterverkauf bestimmt ist, werden erforderliche Vereinbarungen zur Weiterveräusserung unter Eigentumsvorbehalt gesondert getroffen.


14. Pflichten beim Weiterverkauf und Produktsicherheit

14.1 Der Kunde verkauft Produkte unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und gibt erforderliche Bedienungs-, Sicherheits- und Garantieinformationen an seine Abnehmer weiter.

14.2 Produktveränderungen, neue Verwendungsversprechen oder eigene Garantiezusagen des Kunden dürfen Rasant nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung zugerechnet werden.

14.3 Der Kunde gewährleistet im gesetzlich erforderlichen Umfang die Rückverfolgbarkeit der von ihm bezogenen Produkte. Dabei sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten.

14.4 Sicherheitsrelevante Vorfälle und konkrete Hinweise auf Produktgefahren sind Rasant unverzüglich mitzuteilen. Bei erforderlichen Sicherheitsmassnahmen oder Rückrufen arbeiten die Parteien im Rahmen ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten zusammen.

14.5 Die Verteilung von Kosten und Verantwortlichkeiten für Rückrufe richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie allfälligen gesonderten Vereinbarungen. Eine pauschale Übernahme sämtlicher Rückrufkosten durch den Kunden wird mit diesen AGB nicht vereinbart.


15. Marken, Unterlagen und Vertriebsrechte

15.1 Marken, Bilder, Texte, technische Unterlagen und sonstige geschützte Inhalte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

15.2 Eine Nutzung für den Weiterverkauf der bezogenen Produkte ist nur im Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte und unter Beachtung allfälliger rechtmässiger Markenvorgaben zulässig.

15.3 Durch Warenbezüge entstehen keine ausschliesslichen Vertriebsrechte, Gebietsrechte oder Rechte zur Vertretung von Rasant oder eines Herstellers. Solche Rechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.


16. Datenschutz

16.1 Rasant bearbeitet Personendaten im Zusammenhang mit Anfragen, Kundenbeziehungen und der Vertragsabwicklung nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen.

16.2 Über die Bearbeitung von Personendaten, insbesondere Zwecke, Empfänger, allfällige Auslandübermittlungen und Rechte betroffener Personen, informiert die gesonderte, auf der Website von Rasant zugängliche Datenschutzerklärung.

16.3 Soweit zur Vertragsabwicklung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich und zulässig, können Daten insbesondere an Transport-, Zahlungs- und IT-Dienstleister sowie im Rahmen einer erforderlichen Garantieabwicklung an den zuständigen Garantiegeber übermittelt werden.

16.4 Der Abschluss eines Kaufvertrags gilt nicht als pauschale Einwilligung in elektronische Werbung. Elektronische Werbung erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen und mit der erforderlichen Abmeldemöglichkeit.


17. Änderungen und Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt die bei Vertragsabschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen gelten für künftig abgeschlossene Verträge; bestehende Verträge werden dadurch nicht einseitig geändert.

17.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit der Vertrag ohne die betreffende Bestimmung bestehen kann. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

17.3 Es gilt materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingend anwendbare gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

17.4 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Rasant in Affoltern am Albis, Schweiz, ausschliesslich zuständig, soweit keine zwingenden gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften entgegenstehen.


18. Kontakt und Rücksendungen

Rasant GmbH

Fabrik am Weiher A1
Alte Affolterstrasse 1
CH-8909 Zwillikon
Schweiz

Telefon: +41 44 761 63 33
E-Mail: sales@rasant.ch
Website: www.rasant.ch


Rücksendungen sind vorgängig mit Rasant abzustimmen. Für Gefahrgüter ist der Transportweg ausdrücklich zu klären.